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Agentur Pages
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  3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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  4. Datenschutz
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  5. dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern, verarbeiten

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  7. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

I. Allgemeines

  1. Ich lege in meinen Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

  2. Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner meine Bedingungen an.

  3. Entgegenstehenden Bedingungen widerspreche ich hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen nicht nochmals widerspreche und die vertraglich geschuldete Lieferung/ Leistung vorbehaltlos erbringe

  4. Meine Geschäftsbedingungen gelten auch für künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

  5. Meine Geschäftsbedingungen liegen und hängen in meinen Geschäftsräumen zur Ansicht aus. Auf Wunsch sende ich sie auch jederzeit kostenfrei zu.

  6. Bei Katalogpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Kataloges die alten Preislisten/ Kataloge ungültig. Preisänderungen behalten ich mir ausdrücklich vor. Es gilt der an der Ware ausgezeichnete Preis des jeweiligen Bestelltages.

  7. Bestellmenge: Freie Mengen- und Größeneinteilungen, keine Mindermengenzuschläge, Kartonmix mehrerer Artikel ist möglich. Freie Einteilung innerhalb der Kartonmenge.

II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

  1. Ein Vertrag kommt erst mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Ich bin jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  2. Meine Angebote erfolgen freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.

  3. Ich weise ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Ich nehme diese Rechte in Anspruch. Für von Dritten bezogene Programme gilt dasselbe entsprechend.

III. Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer.

  2. Die Zahlung hat in "Euro" ohne jeden Abzug zu erfolgen, bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage.

  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.

  4. Der Vertragspartner darf gegen meine Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  5. Frachtkosten: Generell werden die allgemein üblichen Frachtkosten berechnet, die je nach Auftragsmenge variieren. Zusätzliche Expresskosten Mengen- abhängig werden extra berechnet.

  6. Generell gilt: Für Neukunden oder Nichtortansässige Zahlung des Gesamtbetrages per Vorkasse; Überweisung auf mein Geschäftskonto oder in bar. Alle anderen Vertragspartner haben eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen, nach Erhalt der Ware.

  7. Kunden, die sich deutlich, z.B. mehrmalig im Zahlungsverzug befinden, werden zukünftig nur per Vorkasse beliefert. In Rechnung gestellte Überziehungszinsen, z.B. Gebühren sind von betreffenden Vertragspartner unbedingt zu berücksichtigen. Es fallen Mahngebühren an.

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung meiner Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

  2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versand- Bereitschaftsanzeige abgesandt wurde.

  4. Der Vertragspartner kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Sollte ich auch ohne das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund zwingender Vorschriften haften, dann wird die Verzugsentschädigung des Vertragspartners auf 0,5 % des Lieferwertes für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt auf höchstens 5% des Lieferwertes beschränkt, jedoch nicht mehr als Schaden entstanden ist.

  5. Der Vertragspartner kann mir im Falle meines Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 20% des Lieferwertes beschränkt.

  6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauftrist.

V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht

  1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen meiner Firma auf den Auftraggeber über. Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang eine Versandbereitschaftsanzeige über, es sei denn, ich habe die Versendung der Ware übernommen. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme infolge von Umständen die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer Versandbereitschaftsanzeige über. Zum Abschluss von Versicherungen bin ich in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners in angegebenem Umfang auf dessen Kosten verpflichtet.

  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, Rüge, Fehlmengen oder Produktionsfehler auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen. Auch Rücksendungen wegen Nichtgefallen bedürfen der vorherigen Absprache. In diesem Fall übernimmt der Kunde die entstandenen Fracht- und Einlagerungskosten. Ware, die ohne Benachrichtigung, an mich zugesandt wird, wird von mir nicht angenommen.

  3. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- und Funktionsprotokolls mitzuwirken.

  4. Bei Reparaturen sind erkennbare Mängel bei Entgegennahme, nicht erkennbare nach Entdeckung unverzüglich, längstens innerhalb von 4 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.

VI. Gewährleistung

  1. Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften hafte ich unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

  2. Von mir anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - z.B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material - verpflichten mich nach meinem billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden wieder mein Eigentum.

  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen; befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung (~ 472 BGB), auf die Vertragsaufhebung die der Wandelung (~ 467 BGB) Anwendung.

  4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt für den Fall des vorbeschriebenen Fehlschlagens der Nachbesserung Abschnitt VII.

  5. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.

  6. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mängelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.

  7. Es gelten die speziellen Reinigungshinweise des Farbenherstellers. Es wird generell empfohlen die veredelten Baumwoll-Textilien bei 30°C linksherum zu waschen. Bei Kunstfaser veredelten Textilien gelten die Reinigungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Ansonsten sind die Waschhinweise des Labelaufdruck der jeweiligen Textilie zu achten. Bei Reinigung mit Weichspüler, ätzenden, bleichenden oder färbenden Haushaltschemikalien erlischt meine Gewährleistung.

  8. Gebrauchte bewegliche Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

  9. Bei Reparaturen erfolgt die Gewährleistung nach meiner Wahl nur durch kostenfreie Ersatzlieferung oder unentgeltliche Instandsetzung der mangelhaften Teile. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar oder scheitert die Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.

  10. Mangelhafte Ware ist an die Kontaktadresse einzusenden. Dabei ist eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beizulegen. Im Gewährleistungsfall wird die Ware von der Agentur Pages nach Wahl des Kunden nachgebessert oder ersetzt.

VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Ich hafte deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere hafte ich nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

  2. Vorstehende Haftungszeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Für zugesicherte Eigenschaften ist jedoch Voraussetzung, dass diese schriftlich vereinbart wurden (II. 3.).

  3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen meine Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten. Insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

  4. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen.

  6. In allen Fällen wird die Haftung auf den für mich bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  7. Sofern ich fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletze, ist die Ersatzpflicht von mir für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme meiner Haftpflichtversicherung beschränkt. Ich bin bereit, dem Vertragspartner auf Verlangen Einblick in meine Police zu gewähren.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Ich behalte mir in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.

  2. Darüber hinaus behalte ich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.

  3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte bin ich unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

  4. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit mir die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an mich ab.

  5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, mich über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.

  6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.

  7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten meine Forderungen um mehr als 20 % so bin ich auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach meinem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.

  8. Ich bin zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch mich gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

  9. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an mich gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

IX. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde.

  2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für meinen Geschäftssitz zuständige Gericht.

Silhouette Sachsenhagen in Schaumburg VON HIER - VON HAND - MIT HERZ

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31553 Sachsenhagen

Agentur Pages - Werbeagentur in Sachsenhagen im Schaumburg zwischen von Stadthagen, Wunstorf, Steinhude und Bad Nenndorf.